Rechtliche Vereinbarungen

 

Für die Realisierung des Bauvorhabens «Neubau Kindergarten und Hort» der Primarschulgemeinde Bottighofen auf dem heutigen Gemeindeparkplatz sind verschiedene Grundstücksübertragungen sowie die Einräumung von Dienstbarkeiten erforderlich. Diese Punkte wurden in einem Vorvertrag zwischen der Politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde Bottighofen verbindlich festgehalten. 

Die wichtigsten Eckpunkte des Vorvertrags sind: 

 

  • Das Grundstück, das durch die Primarschule bebaut und künftig genutzt wird, geht in deren Eigentum über. 
  • Die Tiefgarage wird nach ihrer Fertigstellung ins Eigentum der Politischen Gemeinde überführt. 
  • Die Nutzung des Geschosses für die schulergänzende Kinderbetreuung (Hort) sowie die Mitbenutzung weiterer Flächen wird vertraglich geregelt. 

 

Der Vorvertrag steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Organe. Bei positivem Entscheid werden nach Erteilung der Baubewilligungen für die entsprechenden Bauprojekte die definitiven Verträge zu den im Vorvertrag vereinbarten Punkten ausgearbeitet. 

 

Sie möchten den Vorvertrag einsehen? Vereinbaren Sie dazu gerne einen Termin unter: info@bottighofen oder 058 346 80 00